Nicht jeder Runentext ehrt einen Toten. Manche erzählen eine Flucht. Die Oklunda-Inschrift in Östergötland ist ein seltenes Rechtszeugnis – der wohl älteste Beleg für Asyl im Norden.
Die meisten Runeninschriften ehren einen Toten. Die Oklunda-Inschrift in Östergötland tut etwas ganz anderes: Sie erzählt eine Flucht und dokumentiert eine Rechtssache. In einen flachen Felsen geritzt, ist sie kein Grabstein, sondern beinahe eine Urkunde in Stein – und damit eines der seltensten und aufschlussreichsten Runendenkmäler des Nordens überhaupt.
Der Mann, der hier schreibt, heißt Gunnarr. Seine Botschaft ist knapp und dramatisch: Er habe diese Runen geritzt, er sei in Schuld geflohen – das heißt, er hatte einen Menschen erschlagen – und habe Zuflucht gesucht in diesem ve, dem heiligen Bezirk. Dort, so die Inschrift, fand er Schutz und traf eine Vereinbarung, vermutlich über eine Buße.
„Gunnarr ritzte diese Runen. Und er floh in Schuld, suchte dieses Heiligtum auf … und er schlichtete." — Oklunda-Inschrift (Ög N288), sinngemäß
Um die Wucht dieser wenigen Zeilen zu verstehen, muss man wissen, was ein ve war. Das germanische Heiligtum war weit mehr als ein Kultplatz mit Altar oder heiligem Baum. Es war ein Raum unter dem Schutz der Gottheit: Wer sich hierher rettete, den durfte man nicht ungestraft ergreifen oder erschlagen. Gewalt an heiliger Stätte galt als schwerer Frevel, der die Götter selbst beleidigte. So wurde das Heiligtum zur Freistatt, zum Asyl.
Gunnarr nutzte genau diesen Schutz. Als Totschläger war sein Leben verwirkt – die Blutrache der Sippe des Erschlagenen bedrohte ihn. Im ve aber war er sicher genug, um zu verhandeln, statt einfach erschlagen zu werden. Die Inschrift hält fest, dass es zu einer Schlichtung kam. Das germanische Recht kannte für solche Fälle das Wergeld, die Sühnezahlung, mit der ein Totschlag ausgeglichen werden konnte, ohne dass die Gewalt endlos weiterging.
Die Oklunda-Inschrift ist damit der wohl älteste erhaltene Beleg für Asyl im Norden – und ein faszinierendes Zeugnis dafür, dass das heidnische Recht keineswegs roh und regellos war. Im Gegenteil: Hier waren Religion und Rechtsschutz eins. Der heilige Ort bot dem Flüchtigen nicht nur einen Unterschlupf, sondern einen anerkannten rechtlichen Raum, in dem Frieden geschlossen werden konnte. Das christliche Kirchenasyl späterer Jahrhunderte hatte in solchen heidnischen Freistätten einen unmittelbaren Vorläufer.
Natürlich bleibt bei einer so kurzen Inschrift manches unsicher: Einzelne Wörter sind umstritten, und ob Gunnarr wirklich um Asyl bat oder eine Buße aushandelte, lässt sich nicht restlos klären. Doch der Kern ist gesichert, und er ist bemerkenswert. Für uns ist Oklunda ein Lieblingsbeispiel dafür, dass Runen nicht nur Zauber und Gedächtnis waren, sondern auch handfestes Recht – Schrift, mit der Menschen ihr Leben ordneten. Genau diese Nähe zum echten Alltag macht die alten Zeichen für uns so lebendig.

Runen · Thing & Recht · Glavendrup & der Fluch · Odin.
Oklunda-Inschrift (Ög N288), Rundata. Rudolf Simek, Lexikon der germanischen Mythologie; Stefan Brink zum altnordischen Recht.