Der Hørning-Stein (DR 58) ist ein Runenstein aus Ostjütland, den ein Mann namens Tóki der Schmied um 970–1020 für Þorgísl, Guðmundrs Sohn, setzen ließ, „der ihm Gold und Freiheit gab“. Damit ist er eines der ganz wenigen Runendenkmäler, das wohl unmittelbar von einer Freilassung erzählt – also vom Weg aus der Unfreiheit in ein eigenes Leben. Heute steht er im Moesgaard Museum bei Aarhus. Wir zeigen dir, was wirklich auf dem Stein steht, wo die Lesung wackelt und was Freiheit für einen ehemaligen Unfreien damals bedeutete.
Runensteine sind Prestigeobjekte. Wer im 10. und 11. Jahrhundert einen tonnenschweren Findling aufrichten, mit einem Band aus Runen versehen und an einem gut sichtbaren Platz aufstellen ließ, zeigte damit Besitz, Familie und Anspruch. Entsprechend sprechen die meisten Inschriften von Königen, Gefolgsleuten, Großbauern und ihren Witwen. Auf den Jellingsteinen verkündet Harald Blauzahn, er habe ganz Dänemark gewonnen. Auf dem Hørning-Stein dagegen meldet sich jemand zu Wort, der einmal am anderen Ende dieser Gesellschaft stand.
Sein Name ist Tóki, sein Beiname smiðr, „der Schmied“. Und der Grund, warum er einen Stein setzte, steht gleich mit darauf: Der Tote, Þorgísl, habe ihm Gold und Freiheit gegeben. Wer so formuliert, war vorher nicht frei – deshalb ist dieser unscheinbare Stein seit über 170 Jahren ein Lieblingsstück der Runenforschung.
Wir bei Glanz & Gravur haben eine besondere Schwäche für diesen Stein. Nicht wegen großer Schlachten, sondern weil er zeigt, wofür Menschen schon vor tausend Jahren Buchstaben in Stein schlugen: um eine Beziehung festzuhalten. Einen Dank. Einen Namen, der nicht verschwinden sollte.
Die Inschrift läuft in drei Zeilen über den länglichen Stein, die Runen sind zwischen 10,5 und 18 Zentimeter hoch und nur flach eingehauen. Die dritte Zeile steigt von unten in der Mitte des Steins auf und endet in einem eingehauenen Kreuz. Die Umschrift nach der jüngsten Bearbeitung durch Ejvind Hertz und Lisbeth M. Imer (Kuml 2023) lautet:
toki : smiþr : riþ : stin : ift | þurkisl : kuþmutaʀ : sun : is : hanum | kaf : kul : uk : frialsiHørning-Stein, DR 58 – Transliteration nach Hertz & Imer
In normalisiertes Altnordisch übertragen ergibt das ungefähr: Tóki smiðr reisti stein ept Þorgísl Guðmundar sun, es hánum gaf gull ok frjálsi. Auf Deutsch, in eigener Übertragung:
Tóki der Schmied errichtete den Stein nach Þorgísl, Guðmundrs Sohn, der ihm Gold (?) und Freiheit gab.DR 58, eigene Übertragung
Zwei Details verraten etwas über den Runenritzer. Statt der üblichen Form risþi („errichtete“) steht nur riþ – eine Abkürzung, die Hertz und Imer auf Runensteinen sonst nicht kennen. Und statt der jüngeren Form iftiʀ („nach“) steht knapp ift.
Der Name Þorgísl ist übrigens derselbe, der im heutigen Dänischen als Troels weiterlebt. Die dänische Standardübersetzung spricht deshalb von „Toke Smed“, der den Stein „efter Troels Gudmundssøn“ errichtete. Mehr dazu, wie solche Namen gebaut sind, findest du in unserem Beitrag über Wikinger-Namen.
In vielen populären Darstellungen – auch in der ersten Fassung dieses Artikels – heißt es, die Lesung sei eindeutig. Das Wort frialsi ist unstrittig: Es gehört zu altnordisch frjáls, „frei“, das aus einem älteren frí-hals zusammengezogen ist. Wörtlich: „freier Hals“. Gemeint war ursprünglich der Hals, von dem die Fessel abgenommen wurde – sei es nach einem Freispruch, sei es bei der Freilassung eines Unfreien.
Unsicher ist dagegen das Wort davor, kul. Die Rune ᚴ (k) steht im jüngeren Futhark sowohl für den Laut k als auch für g. Daraus ergeben sich zwei Lesungen:
Hertz und Imer halten beide Deutungen für möglich und betonen, dass es für beide Parallelen in den mittelalterlichen Landschaftsrechten und in den Sagas gibt. Wimmer konnte sich etwa auf das Seeländische Recht König Waldemars stützen, das regelt, was gilt, wenn ein Mann mit seiner Dienerin ein Kind hat.
Spannend ist: Beide Varianten laufen in der Sache gar nicht so weit auseinander. Nach dem Befund der dänischen und schwedischen Landschaftsrechte verlangte eine Freilassung dort ohnehin in der Regel, dass der Freigelassene in eine freie Sippe aufgenommen wurde. Freiheit war im Norden keine abstrakte Eigenschaft, sondern Zugehörigkeit. Wer frei sein wollte, brauchte Leute, die für ihn einstanden.
Eine Jahreszahl steht auf keinem Runenstein. Die Datierung ergibt sich aus Sprache, Runenformen und Ornamentik. Hertz und Imer setzen den Hørning-Stein stilistisch in die Zeit um 970–1020 – also in die Jahrzehnte, nachdem Harald Blauzahn das Christentum in Dänemark eingeführt hatte. In genau dieser Spanne entstand der Großteil aller dänischen Runensteine. Die frühere Kurzangabe „10./11. Jahrhundert“ ist also nicht falsch, aber unscharf.
Das eingehauene Kreuz am Ende der dritten Zeile passt ins Bild. Es macht den Stein zu einem christlichen Denkmal, auch wenn die Inschrift selbst – anders als viele jüngere Steine – keine Fürbitte wie „Gott helfe seiner Seele“ enthält. Neuer Glaube, altes Medium.
Der Stein kam 1849 ans Licht. Der Bauer Jens Mortensen, der den Hof in Hørning von 1809 bis 1853 bewirtschaftete, stieß beim Pflügen auf ihn. Der zuständige Propst Peder Mikkelsen Schinnerup ließ ihn noch im selben Jahr zur Kirche von Hørning bringen, später kam er in die Vorhalle und dann an die Friedhofsmauer an der Straße nach Aarhus.
Schon 1850 sah sich J. J. A. Worsaae den Stein an – einer der Gründerväter der dänischen Archäologie und damals staatlicher Inspektor für die Altertumsdenkmäler. Er lieferte die erste Deutung des Textes. Dann wurde es kurios: Ein späterer Pfarrer, Knud Peter Knudsen, wollte den Stein dem Museum in Aarhus schenken. Der Museumsdirektor lehnte ab, denn der Stein war Staatseigentum und durfte ohne Genehmigung aus Kopenhagen nicht bewegt werden. Der Pfarrer ließ ihn trotzdem von einem Fuhrmann abholen und kurzerhand beim Museum abladen. Ein Brief des Konservators Vilhelm Boye von 1873 dokumentiert den folgenden Ärger. Am Ende blieb der Stein in Aarhus.
Wo genau er ursprünglich stand, ist unbekannt. Hertz und Imer haben alte Notizen des Nationalmuseums und Katasterkarten ausgewertet und das Fundstück auf ein Areal von etwa 50 mal 50 Metern auf der Hofparzelle Nr. 3 eingegrenzt, nahe zwei Grabhügeln und knapp einen Kilometer von der Brücke Bering Bro über die Aarhus Å entfernt. Die ältere Annahme, er habe direkt an der Brücke gestanden – wie manche Runensteine an Flussübergängen –, halten sie für einen Irrtum. Die Nähe zu Grabhügeln passt dagegen gut zu einem Gedenkstein.
Das Original steht heute im Moesgaard Museum südlich von Aarhus, in der Ausstellung zur Wikingerzeit. Gelandet ist es also dort, wohin der eigenmächtige Pfarrer es einst bringen ließ.
In Hørning selbst steht seit einigen Jahren eine Kopie auf einem neu gestalteten Platz bei der Kirche. Anstoß gab das gewachsene örtliche Interesse an der Wikingerzeit, nachdem 2012 bei Fregerslev nahe Skanderborg ein reich ausgestattetes Kammergrab aus der Zeit um 950 entdeckt worden war. Die Kopie fertigte eine Steinmetzwerkstatt in Horsens, die Runen hieb der Runenritzer Erik Sandquist ein.
Um zu verstehen, was „Freiheit“ auf diesem Stein bedeutet, muss man sich die Unfreiheit vor Augen führen. Die Wikingerzeit war eine Sklavenhaltergesellschaft. Ein Unfreier hieß altnordisch þræll (daher das englische thrall), eine unfreie Frau ambátt. Unfrei wurde man durch Geburt, durch Gefangennahme auf Raubzügen, durch Schulden oder als Strafe. Mehr dazu in Sklaverei bei den Wikingern und zum Hofleben in Wie die Wikinger wirklich lebten.
Die Belege kommen aus ganz verschiedenen Richtungen. Archäologisch sind eiserne Fesseln aus Handelsplätzen wie Birka und Haithabu bekannt; einige mögen für Tiere gedacht gewesen sein, viele passen eher an menschliche Hälse oder Gelenke. Zeitgenössische Texte, etwa Rimberts Lebensbeschreibung des Missionars Ansgar, erwähnen Gefangene in den Handelsorten. Der arabische Gesandte Ibn Faḍlān beschreibt um 922 Rus-Händler an der Wolga, die Sklavinnen verkauften. Und die isländischen Rechtsbücher und Sagas setzen Unfreie überall als Selbstverständlichkeit voraus.
Wie die Oberschicht über Unfreie dachte, zeigt die Rígsþula, ein Eddalied, das die Entstehung der Stände erzählt. Der Gott Ríg zeugt dort zuerst den Stammvater der Unfreien, Þræll, der mit seiner Frau Þír eine Schar Kinder mit Spottnamen bekommt – darunter einen „Stallknecht“ (Fjósnir) und eine Tochter namens „Magd“ (Ambátt). Ihre Arbeit: Zäune bauen, Felder düngen, Schweine hüten, Torf stechen. Das Lied ist spät aufgezeichnet und schwer datierbar, spiegelt aber eine Weltsicht ohne eigene Namen für Unfreie.
Freilassung war im Norden kein einseitiger Gnadenakt, sondern ein Rechtsvorgang mit Zeugen. Die erhaltenen Gesetze sind zwar jünger als der Hørning-Stein – sie wurden im 12. und 13. Jahrhundert aufgeschrieben –, aber sie bewahren ältere Rechtsgewohnheiten. Mit dieser Einschränkung im Kopf ergibt sich ein recht detailliertes Bild. Allgemeines zum Rechtsleben findest du in unseren Beiträgen über Recht & Thing der Wikinger und über das Thing.
Norwegen – das Gulathingsrecht. Das westnorwegische Gulathingsrecht kennt zwei Stufen. Wer freigelassen, aber noch nicht vollständig bestätigt war, hieß frjálsgjafi. Erst wer sein frelsisǫl gegeben hatte, das „Freiheitsbier“ – ein Gelage, bei dem der neue Status vor Zeugen und vor dem früheren Herrn festgestellt wurde –, galt als leysingi, als Freigelassener mit erweiterten Rechten. Vorher durfte er nach dem Gesetz nur Geschäfte bis zum Wert eines Drittels einer Öre (ertog) abschließen. Auch danach blieben enge Bindungen: Der Herr bestimmte über die Heirat, der Freigelassene durfte seinen Bezirk nicht ohne Erlaubnis verlassen, und seine Bußansprüche bei Verletzungen lagen bei der Hälfte dessen, was ein freier Bauer verlangen konnte. Seine Kinder konnten ihn nur beerben, wenn beide Eltern freigelassen waren und das Freiheitsbier gegeben hatten. Bemerkenswert ist eine Bestimmung im Christenrecht desselben Gesetzes: Die Thingversammlung sollte jedes Jahr einen Unfreien freilassen.
Island – die Grágás. Das isländische Recht, dessen Aufzeichnung 1117/18 begann, nennt den Freigelassenen ebenfalls frjálsgjafi. Auch hier blieb der frühere Herr ein Erbe zweiter Reihe: Starb ein Freigelassener ohne Kinder, fiel sein Nachlass an den, der ihn freigelassen hatte. Die Sklaverei wurde in Island nie formell abgeschafft, scheint aber im 12. Jahrhundert verschwunden zu sein.
Dänemark und Schweden. Hier verlangten die Landschaftsrechte – mit Ausnahme eines seeländischen Rechtsbuchs – in der Regel, dass der Freigelassene in eine freie Sippe aufgenommen wurde. Die Freilassung musste mit Eid bekräftigt und öffentlich bekannt gemacht werden, auf dem Thing oder in der Kirche. Der frühere Herr stellte die Unterkunft, erbte den Nachlass und redete bei der Heirat mit. Im Alter war der Freigelassene oft auf die Kirche angewiesen.
Vor diesem Hintergrund liest sich der Hørning-Stein noch einmal anders. Wenn Tóki „Gold und Freiheit“ erhielt, dann bekam er nicht nur die Fessel vom Hals, sondern auch das Kapital, um das Freiheitsbier auszurichten, einen Hausstand zu gründen oder eine Werkstatt aufzubauen. Wenn Wimmer recht hat und es um „Sippe und Freiheit“ geht, dann bekam er das andere, was ein Freigelassener im Norden brauchte: eine Familie, die ihn trug. Beides war Startkapital.
Bleibt die Frage, die den Stein so ungewöhnlich macht: Warum setzt ausgerechnet ein Freigelassener seinem früheren Herrn ein Denkmal? Die Rechtsquellen geben eine nüchterne Antwort, die dem Gefühl keinen Abbruch tut. Ein Freigelassener blieb seinem Freilasser und dessen Familie verbunden – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Das Erbe des Freigelassenen konnte an die Familie des Herrn fallen, und umgekehrt hatte der Herr Pflichten. Ein Gedenkstein für den Patron war in diesem Gefüge auch eine öffentliche Erklärung: Ich gehöre zu diesem Haus, und dieses Haus hat mich zum freien Mann gemacht.
Runensteine waren außerdem oft Erbschaftsdokumente. Viele Inschriften nennen gerade deshalb so genau, wer wen ehrt, weil sich daraus Ansprüche ablesen ließen. Ein Beispiel sind die Steine der Ragnhildr in Glavendrup und Tryggevælde. Bei Tóki ist ein solcher Hintergrund denkbar, aber nicht beweisbar. Die Inschrift sagt nichts über Erbe; sie sagt nur, wofür Tóki dankbar war.
Und: Tóki konnte es sich leisten. Ein Runenstein kostete Arbeit, Transport und einen Runenritzer. Wer das bezahlen konnte, war nicht mehr arm.
Hier kommt Tókis Beiname ins Spiel. Smiðr bedeutete im Altnordischen nicht nur Grobschmied, sondern ganz allgemein einen kundigen Handwerker, der Metall oder auch Holz bearbeitete. Ein Schmied war unentbehrlich: Ohne ihn keine Pflugschar, keine Axt, keine Nadel, keine Waffe. Wie diese Arbeit aussah, zeigen Werkzeugfunde wie die Truhe von Mästermyr auf Gotland oder Gräber, in denen Männer mit Hammer, Zange und Amboss bestattet wurden. Mehr dazu in unserem Beitrag über die Schmiedekunst der Wikinger.
Ob Tóki schon als Unfreier geschmiedet hat oder erst nach der Freilassung, wissen wir nicht. Beides ist plausibel. Größere Höfe hatten eigene Werkstätten, in denen auch Unfreie arbeiteten, und ein geschickter Handwerker war für seinen Herrn wertvoll. Eine Freilassung mit Startkapital konnte genau so aussehen: Der Herr entlässt einen bewährten Mann in die Selbstständigkeit, und der arbeitet künftig auf eigene Rechnung, bleibt dem Haus aber verbunden. Neil Price weist in seiner Darstellung der Wikingerzeit darauf hin, dass offenbleibt, ob Tókis Beruf neu war oder ein Erbe seiner Zeit als Unfreier.
Auffällig ist, wie viel Gewicht die Überlieferung auf Schmiede legt. In der Edda ist Völund der Schmied eine der eindrucksvollsten und finstersten Gestalten – ein gefangener, gelähmter Handwerker, der sich an dem König rächt, der ihn festhält. Eine direkte Verbindung zu Tóki gibt es nicht, aber ein Schmied im Norden kein Niemand war, sondern jemand, dessen Können Respekt und manchmal auch Furcht einflößte. Einen Überblick über weitere Berufe gibt unser Beitrag Berufe und Handwerk der Wikinger.
Tóki der Schmied taucht möglicherweise nicht nur in Hørning auf. In der Kirche von Grensten südlich von Randers steht ein Runenstein, der seit 1627 bekannt ist. Seine Inschrift lautet, in eigener Übertragung: „Tóki der Schmied errichtete diesen Stein nach Hrifli, dem Sohn Ásgeirs, Bjǫrns Sohn. Gott helfe ihrer Seele.“ Schon Wimmer sowie Jacobsen und Moltke hielten diesen Tóki für denselben Mann wie in Hørning. Hertz und Imer stützen das mit Beobachtungen zu Runenformen und Abkürzungen: Auch in Grensten steht die verkürzte Form risþ statt risþi, und die þ-Rune ist ähnlich geformt.
Ist das richtig, dann hat Tóki nicht nur einen Stein für seinen eigenen Patron gesetzt, sondern auch einen für ein Mitglied einer anderen Familie. Das wirft eine reizvolle Frage auf: War Tóki vielleicht selbst als Runenritzer tätig? Für einen Schmied, der mit Meißeln umgehen konnte, wäre das kein großer Schritt. Bewiesen ist es nicht – auf beiden Steinen steht nur, dass Tóki den Stein „errichtete“, nicht, dass er die Runen ritzte.
Ein dritter Kandidat ist der Stein von Gylling südlich von Odder, 1839 im Fundament einer Scheune entdeckt. Er nennt nach älteren Lesungen einen „Tóki, Þorgísls Sohn“. Ob dieser Tóki mit unserem Schmied zusammenhängt – etwa im Sinne von Wimmers Deutung, Tóki sei Þorgísls leiblicher Sohn gewesen –, ist völlig offen. Die Inschrift ist beschädigt, ihre Sprache wirkt altertümlicher als in Hørning und Grensten, und Hertz und Imer schlagen vor, sie mit 3D-Scans neu zu untersuchen.
Direkte Hinweise auf Unfreiheit und Freilassung sind im Runenmaterial extrem selten. Unfreie konnten in aller Regel keinen Stein setzen, und kaum jemand setzte einem Unfreien einen.
Hovgården auf Adelsö (U 11). Auf dem Königsgut am Mälarsee, gegenüber von Birka, steht ein reich verzierter Stein aus dem 11. Jahrhundert. Er nennt Tolir, den bryti „in Roðr“ des Königs, und seine Frau Gylla, die sich selbst ein Denkmal setzen ließen; als Auftraggeber erscheint ein König Hákon, meist mit Håkan dem Roten (1070er Jahre) gleichgesetzt. Ein bryti war ein Gutsverwalter, ursprünglich wohl der, der das Brot „bricht“ und austeilt. In mehreren Gesetzen ist der bryti unfrei. Ob Tolir selbst unfrei war, ist umstritten – aber der Stein zeigt, dass ein Verwalter mit diesem Titel eine Ehe führen und sich einen Prunkstein leisten konnte.
Oklunda in Östergötland. Hier geht es nicht um Sklaverei, aber um Rechtsstatus: Ein Mann namens Gunnar ließ in den Fels ritzen, dass er nach einem Totschlag an ein Heiligtum floh. Die Inschrift ist eines der ältesten Rechtsdokumente Schwedens. Wie sie gelesen wird und was „Asyl“ damals hieß, erklären wir in unserem Beitrag über die Oklunda-Inschrift.
Das Wort „frei“ selbst. Dass frjáls auf dem Hørning-Stein überhaupt erscheint, ist der eigentliche Glücksfall. Die meisten Runeninschriften verwenden Standes- und Ehrenbezeichnungen wie þegn, drengr oder bóndi – also Begriffe für freie, angesehene Männer. Das Gegenstück, die Welt der Unfreien, bleibt fast überall stumm. Einen Überblick über Runenformen, Lesungen und Corpusnummern wie „DR 58“ bekommst du in unserer Einführung Die Runen – eine ehrliche Einführung und in der ausführlicheren wissenschaftlichen Abhandlung zur Runenkunde.
Ein einzelner Stein ist keine Statistik. Aus Tókis Geschichte lässt sich nicht ableiten, dass Freilassungen häufig waren oder dass ehemalige Unfreie leicht zu Wohlstand kamen. Für jeden Tóki, dessen Name erhalten ist, verschwanden unzählige Menschen ohne Grabstein, ohne Namen, oft ohne Grab. Die meisten Unfreien der Wikingerzeit kennen wir nur als Zahlen in Rechtstexten oder als namenlose Skelette, manchmal sogar als Beigaben im Grab ihrer Herren.
Was der Stein aber zeigt: Aufstieg war möglich. Ein Mann konnte als Unfreier beginnen und am Ende als freier Handwerker dastehen, der sich einen Runenstein leisten und öffentlich darauf schreiben lassen konnte, wem er das verdankte. Und zwischen Herr und Freigelassenem konnte eine echte Bindung bestehen – aus Dankbarkeit, Pflicht oder beidem.
Und er zeigt etwas, das uns als Gravurwerkstatt jeden Tag begegnet: Menschen wollen festhalten, wem sie etwas verdanken. Ein Name in Stein ist eine Antwort auf die Frage, wer zählt. Tóki hat diese Frage um das Jahr 1000 für sich und Þorgísl beantwortet. Wir lesen seine Antwort noch heute.

Was steht auf dem Hørning-Stein? Die Inschrift lautet sinngemäß: „Tóki der Schmied errichtete den Stein nach Þorgísl, Guðmundrs Sohn, der ihm Gold und Freiheit gab.“ Das Wort für „Gold“ könnte auch als „Sippe“ gelesen werden; „Freiheit“ ist sicher.
Wo steht der Hørning-Stein heute? Das Original steht im Moesgaard Museum südlich von Aarhus. In Hørning bei der Kirche gibt es eine moderne Kopie.
Wie alt ist der Hørning-Stein? Er wird stilistisch auf etwa 970–1020 datiert, also auf die Zeit um 1000, kurz nach der Christianisierung Dänemarks.
War Tóki der Schmied ein Sklave? Sehr wahrscheinlich war er unfrei, bevor Þorgísl ihn freiließ. Nach einer älteren Deutung könnte er auch Þorgísls Sohn mit einer unfreien Dienerin gewesen sein, der später in die Familie aufgenommen wurde.
Welche Rechte hatten Freigelassene bei den Wikingern? Weniger als Freigeborene: niedrigere Bußen, eingeschränktes Erbrecht und fortdauernde Bindungen an den früheren Herrn. Volle Gleichstellung erreichten meist erst die Nachkommen.
Gibt es weitere Runensteine über Sklaven? Nur sehr wenige. Am bekanntesten ist neben Hørning der Stein von Hovgården (U 11), der einen königlichen Verwalter (bryti) nennt, dessen Stand umstritten ist.
Für Mut. Für Erinnerung. Für Legenden, die weiterleben.
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