Die Wikingerzeit wird gern als Welt freier Bauern und Krieger erzählt. Das ist die halbe Wahrheit. Unter den Freien lebte eine große, weitgehend rechtlose Schicht von Unfreien – die Thralls. Ihre Arbeit trug die Höfe, ihr Handel füllte die Silberbeutel. Dieser Text schaut nüchtern hin, ohne zu beschönigen und ohne zu romantisieren.
Über den Wikingern liegt bis heute ein romantischer Glanz: freie Männer, stolze Höfe, offene Versammlungen. Was dabei oft verschwiegen wird: Diese Gesellschaft ruhte in erheblichem Maß auf unfreier Arbeit. Sklaverei war kein Randphänomen, sondern eine tragende Säule von Wirtschaft und Alltag. Dieser Artikel behandelt das Thema so, wie es angemessen ist – ernst, sachlich und ohne Verharmlosung.
Am unteren Ende der nordischen Gesellschaft stand der Thrall (altnordisch þræll, weiblich ambátt oder þír). Ein Thrall war kein Mensch mit eingeschränkten Rechten, sondern rechtlich Eigentum – „Vieh“ in der Sprache der Quellen. Er konnte gekauft, verkauft, vererbt und verschenkt werden. Die Zeitgenossen unterschieden scharf zwischen dem Freien und dem Unfreien; die ganze Ordnung des Nordens war auf diesem Gegensatz gebaut. Wie viele Unfreie es gab und wie ihr Alltag genau aussah, wissen wir nur bruchstückhaft – denn fast alle Quellen sprechen aus der Sicht der Herren, nicht der Beherrschten.
Es gab mehrere Wege in die Unfreiheit. Der wichtigste war Gewalt: Kriegsgefangene und die auf Raubzügen verschleppten Menschen der Britischen Inseln, Irlands, des Baltikums und der slawischen Gebiete wurden zu Ware. Die irischen Annalen berichten immer wieder von großen „Beuten“ an Menschen – Männer, Frauen und Kinder, die verschleppt wurden; auch fränkische und angelsächsische Quellen erwähnen die Verschleppung Gefangener. Daneben stand die Geburt – Kinder von Unfreien waren selbst unfrei, sodass sich die Unterschicht auch ohne neue Raubzüge fortpflanzte. Und es gab den Weg über die Schuld: Wer seine Schulden nicht begleichen konnte, konnte in Schuldknechtschaft geraten, ebenso wer bestimmte Verbrechen beging und sich nicht loskaufen konnte. Selbst freie Menschen konnten also am unteren Rand der Gesellschaft in die Unfreiheit abrutschen. Die Wikingerzüge, die in der Populärkultur meist als Kampf um Gold und Land erscheinen, waren zu einem erheblichen Teil auch Menschenraub – der Mensch selbst war Beute. Das ist ein unbequemer, aber gut belegter Teil des Bildes.
Sklaven gehörten zu den wichtigsten Handelswaren der Wikingerzeit. Große Umschlagplätze wie Dublin, Haithabu und Birka waren nicht nur Märkte für Pelze, Silber und Metallarbeit, sondern auch für Menschen. Dublin entwickelte sich im 9. und 10. Jahrhundert zu einem der bedeutendsten Sklavenmärkte Nordwesteuropas; von dort und von den skandinavischen Handelsplätzen führten die Wege weit: über die russischen Flüsse und die Wolga bis in die Länder des Kalifats, über das westliche Europa bis nach al-Andalus. Verschleppte aus dem Norden und Nordwesten wurden nach Osten und Süden verkauft, wo die Nachfrage – und der Silberpreis – hoch war. Der Strom arabischen Silbers, der die nordischen Horte füllte, hängt mit diesem Handel unmittelbar zusammen: Für Menschen kam Silber zurück in den Norden. Es ist wichtig, das klar zu sagen: Ein Teil des Reichtums der Wikingerzeit – des Silbers, das wir heute in Museen bewundern – war der Erlös aus dem Handel mit Menschen.
Die Rechtsbücher, die uns erhalten sind – etwa das isländische Grágás oder das norwegische Gulathing-Recht –, sind zwar jünger als die eigentliche Wikingerzeit und aus Herrensicht geschrieben, zeigen aber die Grundlinien. Ein Thrall hatte kein eigenes Wergeld im vollen Sinn; wurde er getötet, war das eine Frage der Entschädigung an den Eigentümer, nicht eine Sache der Blutrache wie bei einem Freien. Er durfte in der Regel kein Waffenrecht, kein volles Eigentum, keinen freien Vertrag beanspruchen und war vor Gericht nicht selbständig. Die schwerste und unangenehmste Arbeit lag bei den Unfreien: Mauern und Zäune bauen, Mist ausbringen, Torf und Brennholz beschaffen, Vieh hüten, Handmühlen drehen. Unfreie Frauen (ambátt) mahlten Korn, molken, webten und waren sexueller Ausbeutung ausgesetzt – auch das nennen die Quellen offen. Die Herren konnten ihre Thralls züchtigen, und im Langhaus schlief das Gesinde am unteren, dunklen Ende, oft nahe beim Vieh. Es gab regionale Unterschiede und Grade der Unfreiheit – manche Unfreie hatten ein eigenes kleines Stück Land und ein wenig Habe –, doch der Kern bleibt: fehlende Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Körper.
Eine der eindringlichsten Quellen ist der Bericht des arabischen Gesandten Ibn Fadlan, der 922 an der Wolga auf eine Gruppe der Rus traf. Er beschreibt eine Bestattung, bei der eine Sklavin getötet und mit ihrem verstorbenen Herrn verbrannt wurde. Der Text ist verstörend und muss nüchtern gelesen werden: Er zeigt, dass ein unfreier Mensch im Extremfall als Besitz behandelt wurde, über den im Tod des Herrn verfügt wurde. Zugleich ist Vorsicht geboten – Ibn Fadlan schildert einen Einzelfall an einem fernen Handelsstützpunkt, keine überall gültige Regel, und er schreibt als außenstehender Beobachter. Als Beleg dafür, wie total die Rechtlosigkeit sein konnte, ist sein Bericht dennoch schwer zu übergehen.
Sklaverei hinterlässt selten Denkmäler, aber Spuren gibt es. In Handelsplätzen wie Birka und Haithabu wurden eiserne Halsfesseln und Ketten gefunden – Objekte, die man mit Gefangenschaft und Menschenhandel in Verbindung bringt. Sie sind ein stummer, aber deutlicher Beleg dafür, dass Menschen hier gefesselt und weitergereicht wurden. Auch bestimmte Bestattungen, in denen ein Toter mit einem offenbar gewaltsam getöteten zweiten Menschen begraben wurde, werden von der Forschung im Zusammenhang mit unfreier Abhängigkeit diskutiert – wobei jede Einzeldeutung vorsichtig bleiben muss, denn ein zweiter Toter im Grab kann vieles bedeuten. Und weil Unfreie meist ohne Beigaben und oft am Rand der Gräberfelder bestattet wurden, sind sie archäologisch schwer zu fassen: Gerade ihre Armut macht sie unsichtbar. Der Befund bestätigt dennoch, was die Texte nahelegen: Unfreiheit war real und griff bis in den Tod.
Unfreiheit musste nicht ewig sein. Ein Thrall konnte freigelassen werden – durch den Herrn, durch Loskauf oder als Belohnung, etwa für treue Dienste. Der Freigelassene hieß leysingi. Die Freilassung war kein bloßes Wort, sondern ein förmlicher Rechtsakt vor Zeugen: Nach dem norwegischen Recht musste der Freizulassende einen Teil des Loskaufpreises in Silber erlegen und dann bei einem Ritus, dem „Freiheitsbier“ (frelsis-öl), öffentlich seine neue Stellung feiern – erst damit war der Übergang für die Gemeinschaft gültig und sichtbar. Doch Freiheit hieß nicht Gleichheit: Der leysingi blieb seinem früheren Herrn oft in Pflichten und Abgaben verbunden, durfte über sein Erbe nicht frei verfügen und rangierte weit unter dem geborenen Freien. Erst nach mehreren Generationen konnten seine Nachkommen voll in die Reihen der Freien aufsteigen. Die Freilassung war also ein realer Weg nach oben – aber ein schmaler, langsamer, der die alte Rangordnung bestätigte, statt sie aufzuheben.
Wie die nordische Kultur ihre eigene Ständeordnung deutete, zeigt das Eddalied Rígsþula. Darin wandert der Gott Ríg über die Welt und zeugt mit drei Paaren drei Söhne, aus denen die drei Stände hervorgehen: aus Þræll das Geschlecht der Unfreien, aus Karl das der freien Bauern, aus Jarl das der Herren. Das Gedicht schildert den Thrall mit grober Haut, gebeugtem Rücken und schwerer Arbeit; seine Kinder tragen sprechende, herabsetzende Namen, und ihr Los ist die Plackerei auf dem Hof. Der Jarl dagegen lernt Waffen, Jagd und Runen. Das ist eine Sicht von oben, die die soziale Ordnung als naturgegeben und gottgewollt verklärt. Genau darum ist die Rígsþula so aufschlussreich: Sie ist kein Bericht über Sklaven, sondern eine Rechtfertigung der Ungleichheit aus der Feder derer, die oben standen – ein Blick auf die Unfreien, aber eben durch die Augen ihrer Herren.
Runzlig war die Haut an seinen Händen, / knotig die Knöchel, die Finger dick; / häßlich das Antlitz, der Rücken gekrümmt, / lang seine Fersen. So begann das Geschlecht der Knechte.Rígsþula (Lieder-Edda), nach Karl Simrock 1851 (gemeinfrei)
Belegt ist, dass die nordische Gesellschaft der Wikingerzeit eine unfreie Unterschicht kannte und dass Menschenhandel ein zentraler Wirtschaftszweig war (Dublin, Haithabu, Birka; Handelswege über die Wolga bis ins Kalifat und nach al-Andalus). Die Rechtsstellung der Unfreien ist über die – jüngeren – Rechtsbücher Grágás und Gulathing greifbar, die Freilassung über den Begriff leysingi und das „Freiheitsbier“. Ibn Fadlans Bericht von 922 sowie eiserne Halsfesseln aus Birka und Haithabu geben materielle und schriftliche Anhaltspunkte. Wichtig: Alle Textquellen stammen aus Herrensicht.
Das Bild der Wikingerwelt als freie, egalitäre Gesellschaft freier Bauern ist einseitig. Unfreiheit war allgegenwärtig und wirtschaftlich zentral – die Höfe liefen zu einem großen Teil mit unfreier Arbeit, und ein Teil des berühmten Silberreichtums stammte aus dem Handel mit Menschen. Zugleich ist Vorsicht bei Zahlen und Details geboten: Wie viele Thralls es gab und wie ihr Alltag genau aussah, ist schlecht dokumentiert, weil die Quellen fast ausschließlich von den Herren stammen. Wer die Wikingerzeit ehrlich betrachtet, muss diese Schattenseite mitnennen.

Alltag der Wikinger · Haithabu · Birka – die Handelsmetropole · Ibn Fadlan & die Rus · Frauen der Wikinger.
Rígsþula (Lieder-Edda), Übersetzung Karl Simrock 1851; Grágás (isländisches Rechtsbuch); Gulathing-Recht; Ibn Fadlan, Wolgabericht 922. Sekundärliteratur/Museen: National Museum of Denmark (natmus.dk); Historiska museet, Stockholm (historiska.se); R. Karras, Slavery and Society in Medieval Scandinavia. Zum leysingi: nordische Rechtsüberlieferung (frelsis-öl).
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