Ein Fell, an den Ecken mit Pflöcken in den Boden geschlagen, drei Schilde für jeden Kämpfer, Haselstangen als Grenze und ein Lösegeld von drei Mark Silber für den, dessen Blut zuerst auf das Fell tropft: So beschreibt die Kormáks saga die Holmgang, den geregelten Zweikampf des Nordens. Das Bild ist eindrucksvoll und wird gern als Tatsachenbericht über die Wikingerzeit gelesen. Es stammt aber aus Texten, die zwei bis drei Jahrhunderte nach den geschilderten Ereignissen aufgeschrieben wurden. Dieser Beitrag erklärt das Wort, trennt hólmganga vom freien Zweikampf einvígi, geht die bekanntesten Fälle aus Kormáks saga, Egils saga, Gunnlaugs saga und Grettis saga durch, stellt die Verbote in Island und Norwegen vor, vergleicht mit dem Gerichtskampf der germanischen Volksrechte und sagt dort, wo es nötig ist, deutlich: Das lässt sich nicht eindeutig belegen.
Die Holmgang, altnordisch hólmganga, war nach den isländischen Sagas ein Zweikampf, der nach festen, vorher ausgesprochenen Regeln ablief. Wer sich beleidigt, um Besitz betrogen oder in seiner Ehre verletzt fühlte, konnte einen anderen „auf den Holm fordern“, altnordisch skora á hólm. Der Geforderte musste erscheinen oder galt als ehrlos. Am vereinbarten Tag trafen sich beide an einem bestimmten Ort, oft vor Zuschauern, und kämpften, bis einer verwundet, kampfunfähig oder tot war oder den abgesteckten Platz verließ.
Das klingt nach Faustrecht, war in der Logik der Sagas aber eher ein Versuch, Gewalt einzuhegen. Eine Fehde zwischen zwei Sippen konnte über Jahre Dutzende Tote fordern; mehr dazu im Beitrag über Sippe und Familie. Die Holmgang beschränkte den Streit auf zwei Männer, einen Ort und einen Tag. Wer regelgerecht fiel, war nach den Sagas nicht ermordet worden, seine Verwandten hatten keinen Anspruch auf Buße oder Rache. Genau diese Regel machte den Brauch gefährlich: Sie lud erfahrene Kämpfer ein, Schwächere mit einer Forderung um Land, Vieh oder Frauen zu bringen.
Fast alles, was wir über die Holmgang wissen, stammt aus den Isländersagas des 13. und 14. Jahrhunderts, dazu aus wenigen Stellen in Rechtsbüchern. Archäologisch lässt sich ein geregelter Zweikampf nicht nachweisen: Ein Skelett mit Hiebverletzungen verrät nicht, ob der Mann in einer Schlacht, bei einem Überfall oder in einem Duell starb.
Hólmganga setzt sich aus hólmr und ganga zusammen. Ganga heißt „Gang“, hólmr bezeichnet eine kleine Insel, besonders eine Flussinsel oder ein Eiland vor der Küste. Das Wort steckt in Ortsnamen wie Stockholm oder Bornholm und ist mit dem norddeutschen „Holm“ verwandt. Hólmganga bedeutet also wörtlich „das Gehen auf die Insel“.
Der Name passt zu mehreren Saga-Szenen. Gunnlaugr und Hrafn kämpfen auf einem Holm in der Öxará, dem Fluss am Versammlungsplatz des Althings, Kormákr und Bersi auf dem Leiðarhólmr. Eine Insel begrenzte den Raum und machte Flucht schwer. In vielen Erzählungen ist der Kampfplatz aber eine Wiese oder ein Ort mit Steinkreis. Die Forschung vermutet daher, dass „Holm“ früh zur Bezeichnung für den abgegrenzten Kampfplatz allgemein wurde, gleich ob dort Wasser war oder nicht.
Um das Wort herum gibt es eine kleine Begriffsfamilie: hólmgöngulög sind die Regeln der Holmgang, hólmlausn das Lösegeld des Unterlegenen, hólmgöngumaðr der Mann, der solche Kämpfe sucht. Mehrere Saga-Figuren tragen diesen Beinamen, etwa Hólmgöngu-Bersi in der Kormáks saga.
Neben hólmganga kennen die Quellen das Wort einvígi, „Einzelkampf“, mit Entsprechungen wie dem althochdeutschen einwīg. In der Forschung, vor allem bei Gwyn Jones in den 1930er-Jahren, bei Marlene Ciklamini (1963) und bei Olav Bø (1969), hat sich eine Unterscheidung eingebürgert: Die hólmganga war der förmliche Zweikampf mit Herausforderung, abgestecktem Platz, festen Regeln und Lösegeld. Das einvígi war ein freier Kampf, bei dem Waffen, Ort und Ende offen waren. Nach einer Holmgang sollte die Sache erledigt sein; nach einem einvígi konnten die Verwandten des Getöteten weiter klagen, Buße verlangen oder Rache nehmen.
Ganz sauber trennen die Texte die Wörter nicht; spätere Sagas schreiben einvígi auch dort, wo erkennbar eine Holmgang gemeint ist. Oren Falk hat 2022 in einer kurzen Studie mit dem Titel „Did Norsemen Duel?“ beide Begriffe erneut untersucht und gefragt, wie weit das Bild vom geregelten nordischen Duell auf die literarische Formung der Sagas zurückgeht. Die scharfe Trennung ist also ein Ordnungsversuch der Forschung, der nicht in jeder Textstelle aufgeht.
Die ausführlichste Regelbeschreibung steht in der Kormáks saga über den Skalden Kormákr Ögmundarson, der im 10. Jahrhundert gelebt haben soll. Die Saga gilt als eine der frühesten Isländersagas und wird meist in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert; vollständig überliefert ist sie nur in der Handschrift Möðruvallabók aus dem 14. Jahrhundert. Im zehnten Kapitel kämpft Kormákr auf dem Leiðarhólmr gegen Hólmgöngu-Bersi, den Mann, den seine große Liebe Steingerðr geheiratet hat. Vorher erklärt die Saga die Regeln.
„Es war das Gesetz der Holmgang, dass das Fell fünf Ellen lang sein sollte, mit Schlaufen an seinen Ecken. Durch diese sollten Pflöcke mit Köpfen getrieben werden, die man tjösnur nannte. […] Drei Vierecke sollten um das Fell abgesteckt werden, jedes einen Fuß breit. An den äußersten Ecken der Vierecke sollten vier Stangen stehen, die man Haseln nannte; ist das geschehen, ist es ein gehaseltes Feld. Jeder Mann sollte drei Schilde haben […]. Derjenige, der gefordert worden war, sollte den ersten Hieb führen. Wurde einer verwundet, sodass Blut auf das Fell fiel, sollte er nicht weiterkämpfen. […] Wer verwundet wurde, sollte drei Mark Silber zahlen, um freizukommen.“
Kormáks saga, Kap. 10; eigene deutsche Übertragung nach der gemeinfreien englischen Übersetzung von W. G. Collingwood und Jón Stefánsson, „The Life and Death of Cormac the Skald“, Ulverston 1902
Die Stelle enthält mehr, als in den meisten Zusammenfassungen steht. Wer das Fell auslegte, sollte so zu den Pflöcken gehen, dass er zwischen seinen Beinen den Himmel sah, sich an den Ohrläppchen fassen und Worte sprechen, die zu einem Ritual namens tjösnublót gehörten, dem „Opfer der Pflöcke“. Was dahintersteckt, weiß niemand. Ob es die Erinnerung an einen vorchristlichen Brauch ist oder eine altertümelnde Ausschmückung eines christlichen Autors, lässt sich nicht entscheiden.
Die übrigen Bestimmungen wirken nüchtern. Jeder Kämpfer hatte einen Schildhalter. Waren alle drei Schilde zerhauen, musste er auf das Fell zurück und sich nur noch mit der Waffe verteidigen. Setzte einer einen Fuß über die Haselstangen, „wich er auf der Ferse“; standen beide Füße draußen, „lief er“, galt also als geflohen. Wo die englische Übersetzung hide schreibt, sprechen andere Darstellungen von einem Mantel oder Umhang (altnordisch feldr); gemeint ist dasselbe ausgebreitete Stück, den altnordischen Wortlaut habe ich nicht selbst eingesehen. Fünf Ellen entsprechen grob zweieinhalb Metern; moderne Darstellungen nennen abweichende Maße.
Der Kampf endet für Kormákr unglücklich. Er führt das berühmte Schwert Sköfnungr, ohne die damit verbundenen Vorschriften zu beachten. Bersi pariert mit seinem Schwert Hvítingr, Sköfnungr schlägt dessen Spitze ab, die Spitze fliegt hoch und verletzt Kormákr am Daumen. Blut fällt auf das Fell, die Umstehenden trennen die beiden, Bersi verlangt das Lösegeld. Kormákr nennt das einen schäbigen Sieg und willigt ein. Ein Kratzer genügt, wo die Regel vom ersten Blut gilt. In späteren Kapiteln tötet Kormákr nach gewonnenen Kämpfen gegen einen Mann namens Þorvarðr jeweils einen Stier als Opfer, und eine Seherin rät dem Verwundeten, mit dem Blut des Stiers einen Hügel zu röten, in dem Alben wohnen. Auch das ist Erzählung des 13. Jahrhunderts, kein Augenzeugenbericht.
Aus den verstreuten Saga-Stellen ergibt sich ein Ablauf, der in groben Zügen wiederkehrt. Am Anfang steht die Forderung, oft öffentlich auf einem Thing oder bei einem Gastmahl. Zwischen Forderung und Kampf liegen einige Tage; bei Gunnlaugr und Hrafn sind es drei Nächte. Erschien der Geforderte nicht, galt der Forderer als im Recht. Blieb der Forderer weg, traf ihn der Vorwurf, ein níðingr zu sein, ein ehrloser Mensch.
Vor dem Kampf wurden die Regeln laut ausgesprochen: welche Waffen, wie viele Schilde, wer zuerst schlug, was der Sieger erhielt. Dass sie von Fall zu Fall verschieden waren, zeigen die Sagas selbst. Die Svarfdæla saga lässt die Gegner auf ihrem eigenen ausgebreiteten Mantel stehen, die Egils saga beschreibt einen Ring aus Steinen. Gekämpft wurde meist mit Schwert und Schild; mehr dazu in den Beiträgen zum Wikingerschwert, zum Wikingerschild und in der Waffenkunde. Weil der hölzerne Rundschild unter schweren Hieben zerbrach, sahen die Regeln mehrere Schilde vor.
Ein Mann musste nicht selbst antreten. Die Sagas erzählen mehrfach, dass ein erfahrener Kämpfer für einen jüngeren, schwächeren oder alten Verwandten oder Freund eintrat. Der bekannteste Fall ist Egill Skallagrímsson.
Egill Skallagrímsson, Skalde, Bauer und Kämpfer, ist die Hauptfigur der Egils saga, die meist um 1220 bis 1240 datiert und oft Snorri Sturluson zugeschrieben wird; bewiesen ist diese Zuschreibung nicht. In einer Episode, die in der Übersetzung von W. C. Green (1893) im 67. und in isländischen Standardausgaben im 64. Kapitel steht, kommt Egill auf einen Hof auf der Insel Höð in Norwegen. Dort lebt der junge Friðgeirr mit seiner Mutter Gyða, einer Verwandten von Egills Freund Arinbjörn. Ljótr der Bleiche, nach der Saga ein aus Schweden stammender Berserker und gefürchteter Zweikämpfer, hat um Friðgeirrs Schwester angehalten und fordert nach der Ablehnung Friðgeirr zur Holmgang.
Gyða bittet Egill, an Stelle ihres Sohnes zu kämpfen. Der Platz liegt auf einer Ebene am Meer und ist mit einem Ring aus Steinen markiert. Ljótr gerät in Berserkerwut, weicht im ersten Gang aber hinter die Grenzsteine zurück, und die Saga hält fest, wer das tue, solle für immer als Feigling gelten. Im zweiten Gang verrutscht Ljótrs Schild, Egill trifft ihn oberhalb des Knies, Ljótr stirbt.
Bemerkenswert ist der Rechtsteil. Die Saga zählt auf: Der Sieger erhält, worum gekämpft wurde; der Unterlegene kann sich freikaufen; wer getötet wird, dessen Erbe fällt an den, der ihn erschlug. Weil Ljótr ein Fremder ohne Erben im Land war, sollte sein Besitz an den König fallen. Diese Verknüpfung von Zweikampf und Erbrecht zeigt, wie die Sagaschreiber die Holmgang verstanden: als Weg, Besitz zu übertragen. Dass das zum Missbrauch einlud, liegt auf der Hand. Ein zweiter Kampf Egills gegen Atli den Kurzen endet damit, dass Egill, dessen Schwert nach der Saga nicht schneidet, den Gegner niederringt und ihm die Kehle durchbeißt.
Ljótr ist kein Einzelfall. In auffällig vielen Sagas fordert ein Berserker einen Bauern zum Zweikampf, um ihm Tochter, Frau oder Hof abzunehmen, und ein durchreisender Held tritt für den Bedrohten ein. Benjamin Blaney hat dieses Muster 1982 als „The Berserk Suitor“ beschrieben, „der Berserker als Freier“. Es ist so stabil, dass es als Erzählbaustein gelten muss: Der Held erscheint als Retter der Schwachen.
Ein literarisches Muster schließt eine historische Grundlage nicht aus. Die Landnámabók, das isländische Buch der Landnahme, erzählt von Landstreitigkeiten unter den ersten Siedlern, die durch Zweikampf entschieden worden sein sollen. Ob das die Verhältnisse um 900 wiedergibt oder die Vorstellung des 12. und 13. Jahrhunderts, lässt sich nicht prüfen.
Die Grettis saga aus dem frühen 14. Jahrhundert verbindet das Motiv direkt mit dem Ende der Holmgang. Im 19. Kapitel tötet Grettir auf der Insel Haramarsey zwei berserkerhafte Brüder, Þórir Wanst und Ögmundr den Bösen, samt ihren Männern. Im selben Zusammenhang heißt es, es habe als Schande gegolten, dass Seeräuber und Berserker ins Land kommen und Leute zum Zweikampf fordern konnten. Darauf habe Jarl Eiríkr alle Holmgänge in Norwegen abgeschafft und Räuber und Berserker, die den Frieden störten, geächtet.
In Island verbindet die Überlieferung das Ende der Holmgang mit einer Liebesgeschichte. Die Gunnlaugs saga ormstungu, die Saga von Gunnlaugr Schlangenzunge, wird meist ins späte 13. Jahrhundert datiert. Zwei Skalden, Gunnlaugr Illugason und Hrafn Önundarson, werben um die schöne Helga. Gunnlaugr ist im Ausland, als Helga mit Hrafn verheiratet wird. Zurück in Island, fordert er Hrafn auf dem Althing.
Gekämpft wird drei Nächte später auf dem Holm in der Öxará, mitten auf dem Versammlungsplatz. Hrafn führt als Geforderter den ersten Hieb und trifft Gunnlaugrs Schild so hart, dass sein Schwert unter dem Griff bricht. Die Klinge fliegt hoch und streift Gunnlaugrs Wange. Die Väter und andere Männer gehen dazwischen. Gunnlaugr erklärt sich zum Sieger, weil Hrafn keine Waffe mehr hat; Hrafn hält dagegen, Gunnlaugr sei besiegt, weil er blute.
Dann folgt der Satz, der in fast jeder Darstellung zitiert wird. In der Übersetzung von Eiríkr Magnússon und William Morris (1875, dort Kapitel 14) heißt es, am zweiten Tag danach sei in der Lögrétta, dem gesetzgebenden Gremium des Althings, beschlossen worden, dass fortan alle Holmgänge verboten sein sollten, und zwar auf Rat der klügsten Männer auf dem Thing. Dieser Kampf sei die letzte Holmgang gewesen, die in Island ausgefochten wurde.
Eine Jahreszahl nennt die Saga nicht. Das verbreitete Jahr 1006 ergibt sich aus der inneren Chronologie der Erzählung und ihren Verknüpfungen mit bekannten Personen wie Jarl Eiríkr und dem englischen König Æthelred. Genauer ist daher: „nach der Gunnlaugs saga kurz nach 1000, häufig auf etwa 1006 datiert“. Ein unabhängiges Zeugnis fehlt. Im Íslendingabók des Ari Þorgilsson (um 1120/1130), das Rechtsreformen nach der Christianisierung wie das Fünfte Gericht erwähnt, ist mir kein Holmgang-Verbot bekannt. In der Grágás, dem aufgezeichneten Recht des isländischen Freistaats, kenne ich kein Verfahren, das die Holmgang als Rechtsmittel vorsieht. Das passt zu einem frühen Verbot, beweist es aber nicht. Mehr zum Rahmen im Beitrag über das Recht der Wikingerzeit.
Die Geschichte endet in Norwegen. In Dinganes, einer Landzunge in Mittelnorwegen, treffen die beiden mit Begleitern aufeinander. Gunnlaugr schlägt Hrafn ein Bein ab; Hrafn bittet um Wasser, Gunnlaugr bringt es im Helm, und Hrafn schlägt ihm auf den Kopf. Gunnlaugr tötet Hrafn und stirbt drei Nächte später selbst. Das ist keine Holmgang mehr, sondern ein Kampf ohne Regeln. Die Botschaft des Erzählers ist deutlich: Das Verbot der geregelten Form beendet die Gewalt nicht, es verlagert sie.
Für Norwegen nennt die Grettis saga Jarl Eiríkr Hákonarson. Er beherrschte nach dem Tod König Óláfr Tryggvasons in der Schlacht von Svolder (um 1000) mit seinem Bruder Sveinn große Teile Norwegens, bis er um 1014/1015 nach England ging. Das häufig genannte Jahr 1014 steht nicht in der Saga, sondern ist eine Datierung nach der Regierungszeit des Jarls; mehr als „unter Jarl Eiríkr, etwa zwischen 1000 und 1015“ lässt sich nicht sagen.
Die Gunnlaugs saga passt dazu: Auch dort hat Jarl Eiríkr Kämpfe in seinem Reich verboten, weshalb Gunnlaugr und Hrafn an einen abgelegenen Ort ausweichen. Ein Beleg außerhalb der Sagas, etwa in einem norwegischen Rechtsbuch, ist mir nicht bekannt; die Landschaftsrechte von Gulathing und Frostathing sind in ihrer überlieferten Form jünger und christlich geprägt. Die Grettis saga begründet das Verbot mit öffentlicher Ordnung, nicht mit Religion. Ein Zusammenhang mit der Christianisierung liegt zeitlich nahe, ist aber Deutung.
Das Ältere Västgötalag aus dem 13. Jahrhundert, das Recht der schwedischen Landschaft Västergötland, regelt einen Zweikampf nach Schmähworten. Beleidiger und Beleidigter sollen sich treffen, wo drei Wege zusammenlaufen. Wer nicht erscheint, verliert Ansehen und Rechte; fällt der Beleidigte, ist eine halbe Mannbuße fällig, fällt der Beleidiger, keine. Diese Bestimmungen kenne ich nur aus Sekundärdarstellungen.
Auf dem Kontinent ist der gerichtliche Zweikampf in den Rechtsaufzeichnungen der Burgunder, Alemannen, Baiern und Langobarden fest verankert; mehr dazu im Beitrag zu den germanischen Stammesrechten. Er gehört zu den Ordalen oder Gottesurteilen, bei denen man glaubte, Gott werde dem Recht den Sieg geben. Die Lex Baiuvariorum, das Recht der Baiern aus dem 8. Jahrhundert, kennt den campio, den Kämpfer für eine Partei; eine Stelle (Tit. XVI, 11) bestimmt etwa, dass eine bestätigte Übertragung nicht zurückgenommen werden kann, es sei denn, der Kämpfer des Klägers siegt.
Bei den Langobarden zeigt sich früh Unbehagen. König Liutprand (reg. 712–744) schreibt in einem Gesetz, man sei sich des Urteils Gottes nicht sicher, „incerti sumus de iudicio Dei“, und viele hätten ohne gerechte Sache durch den Kampf ihren Prozess verloren. Wegen der Gewohnheit der Langobarden könne er das Gesetz aber nicht verbieten. Zitiert wird die Stelle meist als Liutprand c. 118; die Zählung der Ausgaben weicht ab.
Gemeinsam ist beiden Welten der Gedanke, dass ein Kampf nach Regeln einen Streit beenden kann, und die Möglichkeit der Stellvertretung. Verschieden ist der Rahmen: Der kontinentale Gerichtskampf wurde von einem Gericht angeordnet und als Gottesurteil gedeutet. Die Holmgang der Sagas erscheint als private Forderung zwischen zwei Männern, die öffentlichen Regeln folgt. Auf dem Kontinent hielt sich der gerichtliche Zweikampf noch Jahrhunderte, als die Holmgang im Norden längst verschwunden war.
Alle großen Holmgang-Erzählungen stehen in Texten, die um 1200 bis 1320 entstanden. Die Ereignisse, die sie schildern, spielen um 930 bis 1015. Zwischen Geschehen und Niederschrift liegen also zwei bis drei Jahrhunderte, in denen die Geschichten mündlich weitergegeben, verändert und ausgeschmückt wurden. Die Verfasser waren Christen, viele von ihnen gebildete Männer mit Kenntnis lateinischer Literatur. Sie schrieben über eine heidnische Vergangenheit, die sie zugleich bewunderten und als überwunden betrachteten.
Daraus folgen drei Vorbehalte. Erstens können die genauen Regeln, etwa die drei Schilde und die drei Mark Silber, Rekonstruktionen oder Erfindungen der Erzähler sein, die einer Szene Glaubwürdigkeit verleihen. Marlene Ciklamini hat schon 1963 und 1965 gezeigt, wie stark die Figur des Holmgang-Kämpfers literarisch geformt ist. Zweitens wiederholen sich Muster, vor allem der Berserker als Freier, so regelmäßig, dass sie als Erzählbausteine zu lesen sind. Drittens erklären die Sagas die Abschaffung jeweils mit einer guten Geschichte: in Island mit dem tragischen Kampf zweier Skalden, in Norwegen mit einer Berserkerplage. Solche Ursprungserzählungen sind typisch für Literatur, die vergangene Zustände erklären will.
Gegen eine völlige Erfindung spricht, dass die Holmgang in Sagas verschiedener Entstehungszeit und Region auftaucht, dass ein schwedisches Rechtsbuch eine verwandte Form des Zweikampfs kennt und dass gerichtliche Zweikämpfe im germanischen Recht insgesamt gut belegt sind. Die vorsichtige Antwort lautet daher: Einen Brauch des geregelten Zweikampfs hat es im Norden sehr wahrscheinlich gegeben. Seine genauen Formen kennen wir nur so, wie Isländer des 13. Jahrhunderts sie sich vorstellten.
Was bedeutet Holmgang? Das altnordische hólmganga heißt wörtlich „Gang auf die Insel“, von hólmr „kleine Insel“. Gemeint ist ein Zweikampf nach festen Regeln, der nach den Sagas oft auf einer Insel oder einem abgegrenzten Platz stattfand.
Was war der Unterschied zwischen Holmgang und einvígi? Die Forschung versteht unter hólmganga den förmlichen Zweikampf mit Regeln und Lösegeld, unter einvígi einen freien Einzelkampf ohne solche Formen, nach dem die Fehde weitergehen konnte. Die Sagas verwenden die Wörter aber nicht immer sauber getrennt.
Wann wurde die Holmgang verboten? Nach der Gunnlaugs saga in Island kurz nach 1000, meist auf etwa 1006 datiert; nach der Grettis saga in Norwegen unter Jarl Eiríkr, häufig auf 1014 datiert. Beide Jahre sind Rückrechnungen, die Sagas nennen keine Zahl.
Musste man selbst kämpfen? Nein. Die Sagas erzählen mehrfach, dass ein erfahrener Kämpfer für einen Schwächeren antrat, etwa Egill Skallagrímsson für den jungen Friðgeirr.
Wie zuverlässig sind die Regeln aus der Kormáks saga? Sie sind die ausführlichste Beschreibung, die wir haben, aber sie stammen aus einem Text des 13. Jahrhunderts über das 10. Jahrhundert. Sie zeigen, wie man sich die Holmgang im mittelalterlichen Island vorstellte; dass sie genau so überall galten, lässt sich nicht belegen.

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